Rechtsprechung
BayObLG, 07.08.2001 - 4St RR 92/01 |
Volltextveröffentlichung
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Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale Qualitätsurteile, Ca-Angaben bei der Menge, Aufklärungshilfe, Einziehung und Verfall
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 4St RR 92/01
Diese Rauschgifte sind als Monopräparate oder Kombinationspräparate auf dem Markt und enthalten ganz unterschiedliche Wirkstoffmengen, in erster Linie aus den Wirkstoffen MDMA und MDE (vgl. BGHSt 42, 255/262;… Körner § 29a Rn. 72 ff.; Weber BtMG Anlage E).Die unterschiedlichen Wirkstoffkombinationen wie auch die unterschiedlichen Wirkstoffgehalte lassen die ausreichend sichere Feststellung einer Mindestkonzentration pro Tablette, die in der Praxis erfahrungsgemäß nicht unterschritten wird, bislang nicht zu (BGHSt 42, 255/267;… Körner § 29a Rn. 78).
- BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
"Geringe Menge" Heroin
Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 4St RR 92/01
Für den Schuldumfang ist entscheidend, welche betäubungsmittelrelevante Wirkstoffmengen sich jeweils in dem Betäubungsmittelgemischen befunden haben (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGSt 1999, 99/100 m.w.N.). - BGH, 22.01.1993 - 3 StR 536/92
Erfordernis der konkreten Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände zur …
Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 4St RR 92/01
Einziehungsgegenstände sind vom Tatrichter so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen und eine rechtliche Nachprüfung durch das Revisionsgericht ermöglicht wird (BGH StV 1993, 245 ).
- BayObLG, 07.05.2003 - 4St RR 40/03
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang
Die Qualifizierung des Wirkstoffgehalts als "durchschnittlich" wird diesen Anforderungen nicht gerecht (vgl. Senatsbeschluss vom 7.8.2001 - 4St RR 92/01 -). - BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs
Eine die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit Ecstasy-Tabletten erleichternde Festlegung dahingehend, welche Gewichts- oder Wirkstoffmenge einer einzelnen Ecstasy-Tablette regelmäßig zugrunde liegt, ist weiterhin nicht möglich (vgl. hierzu BGHSt 42, 255 ; BayObLG v. 7.8.200l - 4St RR 92/01 und v. 15.7.2002 - 4St RR 71/02).